1. Vertragsabschluss
1.1. Mit der Buchung (Kursanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Hierbei ist unerheblich, ob die Anmeldung per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail (Online-Anmeldung) erfolgt. Basis des Angebotes sind die Ausschreibung des Ferienkurses sowie weitergehende Erläuterungen des Reiseveranstalters, soweit diese dem Kunden vorliegen. Im Falle einer Online-Anmeldung wird der Eingang der Anmeldung vom Reiseveranstalter schnellstmöglich bestätigt. Dies ist noch keine Bestätigung.
1.2. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Die Annahmeerklärung wird der Reiseveranstalter dem Kunden unverzüglich nach Abschluss des Vertrages schriftlich übersenden. Bei Buchungen kürzer als sieben Tage von Reise-/Kursbeginn ist der Veranstalter hierzu nicht verpflichtet.
1.3. In Fällen, in denen der Inhalt der Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter anderslautend ist als die Buchung des Kunden, liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. An dieses Angebot ist der Reiseveranstalter für eine Frist von 10 Tagen gebunden. Der Kunde erklärt sich durch ausdrückliche Erklärung, Überweisung der Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises im Rahmen der Bindungsfrist mit diesem Angebot einverstanden.
1.4. Dritte Personen (Hotels, Reisebüros, Dozenten) sind nicht befugt, Änderungen oder sonstige Aussagen zum Reisevertrag zu tätigen. Ebenso haben nur die vom Reiseveranstalter veröffentlichten Leistungsbeschreibungen Gültigkeit.
2. Bezahlung
2.1. Die in der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung auf den Reisepreis von 10 % ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen fällig. Die Restzahlung überweisen Sie bitte ohne weitere Aufforderung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn, sofern die Kursreise nicht aus Gründen (Ziffer 5) abgesagt wurde.
2.2. Mit Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung erhält der Kunde einen Reisepreissicherungsschein (gemäß § 651 k BGB ) zur Absicherung seiner Zahlung.
2.3. Bei Reisen, die eine Dauer von 24 Stunden bzw. deren Reisepreis pro Person 75,00 € nicht übersteigen, ist die Zahlung auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines fällig.
2.4. Für den Fall, dass die gemäß Rechnung/Buchungsbestätigung fällige Gesamtsumme vor Seminarbeginn nicht bezahlt ist, berechtigt dies den Reiseveranstalter vom Vertrag zurückzutreten sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Ziffer 4.2).
2.5. Sollte der Reiseveranstalter Ihre Reiseanmeldung/Angebot nicht bestätigen können und sich auch nicht in der Lage sehen, ein entsprechendes Alternativangebot zu unterbreiten, wird der vom Kunden bereits geleistete Anzahlungsbetrag unverzüglich erstattet.
3. Leistung- und Leistungsänderungen
3.1. Sämtliche Veröffentlichungen und Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sind nach bestem Treu und Glauben gefertigt.
3.2. Grundsätzlich sind Abweichungen und Änderungen zulässig und berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag, soweit Sie das Gesamtbild des gebuchten Seminars nicht verfälschen. Hierzu gehören z.B.: Ersatz des Dozenten; Wechsel des Kurshauses, Änderungen im Ablauf des Seminars, die sinnvoll erscheinen.
3.3. Alle angebotenen Preise beinhalten die Kursgebühr, die Übernachtung im Kurshaus sowie Frühstück oder Halbpension, gemäß Leistungsbeschreibung. Die von Arte Vitalis angebotenen Seminare und Preise verstehen sich generell ohne An- und Abreise.
3.4 Sollte es zu einer wesentlichen Änderung der im Reiseangebot beschriebenen Leistung kommen, verpflichtet sich der Reiseveranstalter, die Seminarteilnehmer umgehend nach Kenntnisnahme darüber zu informieren.
3.5. Solche Änderungen, die die angebotene Leistung erheblich verändern, berechtigen den Kunden unverzüglich und kostenfrei vom Reisevertrag zurück zu treten. Rücktrittsgebühren werden in diesem Fall vom Reiseveranstalter nicht erhoben. Weitergehende Ansprüche der Seminarteilnehmer an den Reiseveranstalter entstehen hieraus jedoch nicht.
3.6. Seminarteilnehmer, die die Möglichkeit der unverzüglichen Kündigung nach Bekanntgabe der Leistungsänderung nicht in Anspruch nehmen, erklären hierdurch ihr stillschweigendes Einverständnis. Der Anspruch auf einen späteren kostenfreien Rücktritt entfällt.
3.7. Sollte eine vom Reiseveranstalter angekündigte Leistung nicht oder nicht in dem beschriebenen Umfang erbracht werden, ist der Kunde berechtigt, in angemessener Zeit Abhilfe zu verlangen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall unverzüglich mit einem Bevollmächtigten von Arte Vitalis in Verbindung.
3.8. Die Abhilfe durch den Reiseveranstalter kann verweigert werden, wenn sie unverhältnismässig ist und einen nicht gerechtfertigten Aufwand erfordert.
4. Reiserücktritt/Stornokosten/Umbuchungen
4.1. Jeder Seminarteilnehmer kann jederzeit seinen Rücktritt vom Seminar erklären. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an den Reiseveranstalter zu übermitteln.
4.2. Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden hat der Reiseveranstalter für bereits geleistete Seminarvorbereitungen Anspruch auf eine Entschädigung nach folgendem Stufen-Modell:
bis zum 91. Tag vor Seminarbeginn - 5 % des Teilnehmerreisepreises
ab dem 90. Tag vor Seminarbeginn - 30 %
ab dem 45. Tag vor Seminarbeginn - 50 %
ab dem 20. Tag vor Seminarbeginn - 75 %
ab dem 5. Tag vor Seminarbeginn (Datum des Anreisetages) - 100 %
4.3. Teilnehmer, die nicht zum gebuchten Seminar erscheinen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
4.4. Generell besteht nach Vertragsabschluss kein Anspruch von Seiten des Kunden auf Änderung/Umbuchung des vereinbarten Vertrages.
4.5. Sofern der Kunde triftige Gründe nachweisen und der Reiseveranstalter in der Lage ist, den Kundenwünschen nach Umbuchung Folge zu leisten, ist bis zu einer Frist von 91. Tag vor Seminarbeginn (Reiserücktritt-Stufe 1) eine Umbuchungsgebühr von 15,00 EURO pro Teilnehmer an den Reiseveranstalter zu leisten. Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nicht möglich und bedingen den Rücktritt vom gebuchten Seminar und evtl. Neubuchung. Umbuchungen in das nächste Jahr sind zu keinem Zeitpunkt möglich.
4.6. Sofern ein Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, erwächst hieraus kein Anspruch auf Rückzahlung dieser Teilkomponente.
4.7. Unberührt von den o.g. Regelungen bleibt der gesetzliche Anspruch des Kunden auf Benennung eines Ersatzreisenden (§ 651 b BGB). Sofern eine vom Kunden benannte Ersatzperson in den Vertrag eintritt, berechtigt dies den Veranstalter, dem Erstauftraggeber eine Kostenpauschale von 15,00 EURO zur Abdeckung des entstandenen Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Die Umbuchung auf eine geeignete Ersatzperson ist nur zum Zeitpunkt der Kündigung möglich.
4.8. Bei mehreren Interessenten auf freie Plätze im Seminar (Warteliste) wird der Reiseveranstalter bemüht sein, den Schaden für den Erstauftraggeber so gering wie möglich zu halten. Die Mehraufwandspauschale bei Vermittlung einer geeigneten Ersatzperson durch den Reiseveranstalter beträgt 25,00 EURO und wird dem Erstauftraggeber in Rechnung gestellt.
5. Mindestteilnehmerzahl
5.1 Arte Vitalis informiert Sie in den Leistungsbeschreibungen über die jeweilige Mindestteilnehmerzahl, die zum Zustandkommen eines Seminars erforderlich ist.
5.2 Sollte trotz Bemühungen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden und somit für die Kursteilnehmer eine effektive und für den Reiseveranstalter eine kostendeckende Durchführung des Seminars nicht gewährleistet sein, ist der Reiseveranstalter berechtigt, bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn den Kurs abzusagen.
5.3 Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen nach der Absage unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche (Kosten für Bahn- und Autofahrten, etc.) bestehen nicht.
6. Verpflichtungen der Seminarteilnehmer
6.1 Jeder Seminarteilnehmer verpflichtet sich zu einem kooperativen und wertschätzenden Umgang innerhalb der Gruppe.
6.2 Sollte ein Seminarteilnehmer, trotz Abmahnung, permanent den Frieden der Gruppe stören und sich vertragswidrig verhalten, ist der Reiseveranstalter zum Wohle der restlichen Seminarteilnehmer zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt.
6.3 In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Evtl. eingesparte Leistungen von weiteren Leistungsträgern werden jedoch in Anrechnung gebracht.
6.4 Alle Seminarteilnehmer verpflichten sich, Schäden zu vermeiden und bei Beanstandungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken.
7. Haftung
7.1 Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung Ihres Seminarreiseaufenthaltes, die Auswahl der Dozenten und weiterer Leistungsträger.
7.2 Er haftet weiterhin für die Richtigkeit der eigenen Publikationen (Leistungsbeschreibungen).
7.3 Er haftet nicht für Leistungen weiterer Leistungsträger, bei denen er lediglich vermittelnd tätig wird, z.B. Rahmenprogramm.
7.4 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
7.4.1 soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
7.4.2 wenn der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.4.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen oder gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann, kann sich der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber auf diese gesetzlichen Bestimmungen berufen.
7.4.4 Dies gilt ausdrücklich für alle als vermittelt deklarierten Leistungen.
7.4.5 Ansprüche des Teilnehmers aus unerlaubten Handlungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung.
7.4.6 Im Hinblick auf die Haftungsregelung empfehlen wir den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisegepäck- und Reiseausfallversicherung.
7.5 Sämtliche Ansprüche des Teilnehmers sind innerhalb eines Monats nach Seminarende schriftlich beim Reiseveranstalter anzumelden.
7.6 Ansprüche der Teilnehmer aus dem Seminarvertrag verjähren nach Ablauf von 12 Monaten.
8. Salvatorische Klausel
8.1 Die Unwirksamtkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages begründet nicht die Unwirksamkeit des Seminarreisevertrages im Übrigen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Reiseveranstalter unterliegt dem deutschen Recht.
9.2 Ausnahmen:
9.2.1 sofern internationale Abkommen, die den Vertrag zwischen Kunden und Reiseveranstalter berühren und auf diesen anzuwenden sind, eine andere Regelung zu Gunsten des Kunden ergeben oder
9.2.2 sofern eine oder mehrere auf den Vertrag zwischen Kunden und Reiseveranstalter anwendbare Bestimmungen der EU-Mitgliedsstaaten, denen der Reiseveranstalter angehört, für den Kunden günstigere Regelungen zur Folge haben als nationale Vorschriften.
9.3 Gerichtsstand ist Daun/Vulkaneifel.